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Beitrag von Kreisstadt Siegburg

 
Dieser Investitionsvorschlag wurde als nicht durchführbar markiert und wird nicht in die Abstimmungsphase übergehen.

Erläuterung der Undurchführbarkeit

Der Vorschlag ist gem. § 5 Abs. 3 lit. e der Richtlinien für das Bürgerbudget 2023 nicht gültig ("Ein Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 6 dieser Satzung zur Abstimmung gestellt, wenn [...] er umsetzbar ist und die Förderhöhe von 10.000 € nicht überschreitet").

Preisliche Einschätzung des Nutzers

Die preisliche Einschätzung muss bei einer Begehung vor Ort gekärt werden. Euro

Umsetzung

Soll von Stadtverwaltung umgesetzt werden
Im Zuge von Baumaßnahmen wurde im Herbst 2021 unsere alte Pausenhalle abgerissen. Diese diente dazu, dass sich die Kinder auch bei Regenwetter an der frischen Luft bewegen und aufhalten konnten. Aktuell besteht keine Möglichkeit mehr, dass sich die Kinder auf dem Schulhof unterstellen können. Es wäre im Interesse von knapp 300 Schulkindern, wenn man dafür zeitnah eine Lösung finden würde. Als Tut-mir-gut Schule ist Bewegung (auch bei schlechtem Wetter) für uns ein wesentlicher Baustein im Tagesablauf. 

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