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Beitrag von Kreisstadt Siegburg

 
Dieser Investitionsvorschlag wurde als nicht durchführbar markiert und wird nicht in die Abstimmungsphase übergehen.

Erläuterung der Undurchführbarkeit

Der Vorschlag ist gem. § 5 Abs. 3 lit. c der Richtlinien für das Bürgerbudget 2023 nicht gültig ("Ein Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 6 dieser Satzung zur Abstimmung gestellt, wenn [...] er dem Zuständigkeitsbereich der Kreisstadt Siegburg zuordenbar ist"). Die Abtei befindet sich im Eigentum des Erzbistums Köln und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisstadt Siegburg.

Preisliche Einschätzung des Nutzers

Z.B. kostet ein guter Projektor ab ca. 5.000,00 Euro Aufwärts. (Es kommt auf die Art des Projektors an und auf die Lampen). Für derartige Zwecke würde das aber wahrscheinlich nicht ausreichen. Dieses wäre noch zu klären. Aber vorab sollte man erst klären, ob eine Krone auf der Abtei erlaubt ist. Dann könnte ich erneut mit dem Architekten über meine Idee sprechen. Euro

Umsetzung

Soll von Stadtverwaltung umgesetzt werden
eine Projektion einer Krone, (Lichtspiel/Lichttechnik/Projektion) auf der Abtei, falls derartiges erlaubt ist. Sichtbar im Dunkeln und vom Zugverkehr aus, aus Kostengründen nur 1x täglich.
Ähnlich einem Hologramm bzw. Einer Videoprojektion.

- Eine Krone auf die Fassade/Mauer  der Abtei projizieren.
Die Größe ca 3-5 Meter.
Vielleicht mit einer Art Projektor/LED Lampe.
Nach Rücksprache mit einem Architekten aus Köln gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten dieses zu generieren.

Die Krone sollte ca. so aussehen:




Redaktioneller Hinweis: Dieser Vorschlag wurde analog eingereicht und durch die Redaktion in das Portal übertragen.

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