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Beitrag von Piccolina

 
Dieser Investitionsvorschlag wurde als nicht durchführbar markiert und wird nicht in die Abstimmungsphase übergehen.

Erläuterung der Undurchführbarkeit

Der Vorschlag ist gem. § 5 Abs. 3 lit. e der Richtlinien für das Bürgerbudget 2023 nicht gültig ("Ein Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 6 dieser Satzung zur Abstimmung gestellt, wenn [...] er umsetzbar ist und die Förderhöhe von 10.000 € nicht überschreitet").

Umsetzung

Soll von Stadtverwaltung umgesetzt werden
Die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ist meist bis zum 14. Lebensjahr erlaubt. Jugendliche werden dort nur bedingt oder gar nicht toleriert. Andererseits
sprechen die dort vorhandenen Spielgeräte die jungen Erwachsenen nicht mehr an.  
Öffentliche Plätze, wo sich Jungendliche ohne Beobachtung durch die Erwachsenen treffen und ihren Bewegungsdrang an verschiedenen Spielgeräten (insbesondere nach Corona) ausleben können sind nicht vorhanden bzw. häufig auf spezielle Interessen beschränkt (Kleinspielfeld, Basketballplatz, Skateboardplatz, Fitnessgeräte) 
Daher schlage ich die Errichtung eines Jugendspielplatzes (ggfs. durch Umwandlung eines nicht so häufig frequentierten Spielplatzes) - gerne unter Jugendbeteiligung vor. 

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