Zurück

Beitrag von Piccolina

 
Dieser Investitionsvorschlag wurde als nicht durchführbar markiert und wird nicht in die Abstimmungsphase übergehen.

Erläuterung der Undurchführbarkeit

Der Vorschlag ist gem. § 5 Abs. 3 lit. d der Richtlinien für das Bürgerbudget 2023 nicht gültig ("Ein Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 6 dieser Satzung zur Abstimmung gestellt, wenn [...] er ein konkretes, in sich abgeschlossenes Projekt beinhaltet"). Da der Vorschlag eine dauerhafte Bindung von Mittel und Personal der Verwaltung beinhaltet, ist er nicht zulässig. Eine Umsetzung des Konzeptes wäre jedoch mit einem sog. 'Spielpaten' realisierbar und könnte dann ggfs. bei einem zukünftigen Bürgerbudget realisiert werden.

Preisliche Einschätzung des Nutzers

4.000, 00 Euro Euro

Umsetzung

Soll von Stadtverwaltung umgesetzt werden
Spieltische aus Beton mit verschiedenen Spielmöglichkeiten (Bsp. Schach, Dame, Backgammon, Mühle...) in der Siegburger Innenstadt zum geselligen Beisammensein von Jung und Alt. 

Kommentare (0)

Um fortzufahren, müssen Sie sich anmelden oder registrieren.