Das Bürgerbudget 2023 ist abgeschlossen!
Vom 16. September 2022 bis zum 31. Januar 2023 lief das Bürgerbudget 2023 in Siegburg. Von den insg. 31 eingereichten Projekten aus der Siegburger Bürgerschaft wurden 18 Vorschläge im Rahmen der Richtlinien zur Abstimmung zugelassen und hiervon wiederum werden 10 Projekte im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Eine Liste der Gewinnerprojekte ist weiter unten auf der Seite zu finden. Die Verwaltung der Kreisstadt Siegburg wird sich im Laufe der nächsten Wochen mit den Einreichenden der Gewinnervorschläge in Verbindung setzen.
Allgemeine Informationen zum Bürgerbudget
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Was ist das Bürgerbudget?
Das Bürgerbudget bezieht die BürgerInnen aktiv in die Mitgestaltung der Stadt ein, indem ein eigenes Budget für die Vorschläge der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Die BürgerInnen können ihre Ideen einbringen, Sie entscheiden so, wofür das verfügbare Budget verwendet werden soll. Ziel ist es, Vorschläge für das Gemeinwohl umzusetzen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern sowie den Bürgerwillen zu verdeutlichen.
Hier finden Sie ein Erklärvideo der Akademie für Lokale Demokratie, welches den Sinn und die Funktion eines Bürgerbudgets kurz und knapp erklärt.
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Wie funktioniert das Bürgerbudget in Siegburg?
Die Kreisstadt Siegburg stellte in 2023 erstmalig ein gesondertes Budget von 50.000 € für Sie als Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt zur Verfügung.
Im Rahmen des Bürgerbudgets haben Sie die Möglichkeit, Projekte für das Gemeinwohl mit finanzieller Unterstützung der Stadt selbst umzusetzen oder von der Stadt umsetzen zu lassen. Alle eingereichten Investitionsvorschläge und Beiträge werden dann durch die Stadtverwaltung auf Zuständigkeit, Nutzen und Umsetzbarkeit geprüft, bevor sie zur Abstimmung freigegeben werden. Auf der Plattform https://Mitmachen.Siegburg.de oder über die persönliche Abstimmung durch einen befugten Bediensteten der Kreisstadt Siegburg können Sie in der Abstimmungsphase aus allen Vorschlägen Ihren persönlichen Favoriten auswählen.
Weiterführende Informationen zum Bürgerbudget finden Sie unter FAQs.
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Wer kann sich beteiligen?
Zur Abgabe eines Vorschlags ist ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in Siegburg, sowie die Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich. Sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen können Vorschläge einreichen, ebenso wie Vereine, Initiativen und Schulklassen (auch wenn das Alter der Kinder unter 16 Jahren liegt). Der Sitz des Vereins, der Initiative oder der Schule muss in Siegburg liegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Vorschlageinreichung erforderlich.
Abstimmungsberechtigt ist jede natürliche Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Siegburg, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.