Bevor Ihr Euren Investitionsvorschlag einreicht, prüft bitte, ob die nachstehenden Kriterien erfüllt sind. Wenn Ihr allen Aussagen mit "Ja" zustimmen könnt, sollte sich Euer Vorschlag bei der Prüfung durch die Verwaltung als gültig herausstellen und zur Abstimmung gestellt werden.
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Ich bin berechtigt einen Vorschlag einzureichen.
Berechtigt ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Kreisstadt Siegburg mit Vollendung des 14. Lebensjahres ebenso wie Vereine und Initiativen mit Sitz in Siegburg. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Vorschlageinreichung erforderlich, sofern die Umsetzung des Vorschlags in Eigenregie erfolgen soll.
Die Kreisstadt Siegburg und ihre Einrichtungen können keine Vorschläge einreichen.
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Der Vorschlag wird innerhalb der Vorschlagsfrist eingereicht.
Die Vorschlagsfrist beginnt am 01. August 2023 und endet am 30. September 2023.
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Der Vorschlag unterliegt dem Zuständigkeitsbereich der Kreisstadt Siegburg.
Hier einige Beispiele dafür, was mit dem Bürgerbudget NICHT umgesetzt werden kann:
- Die Stadt Siegburg kann keine LehrerInnen anstellen.
- Sie kann keine Bundesstraßen bauen.
- Sie kann keine eigene Polizeidirektion einrichten.
- Sie kann die Strompreise nicht beeinflussen.
Darüber hinaus kann die Stadt bauliche Veränderungen grundsätzlich nur auf ihren eigenen Grundstücken umsetzen. Ideen zur Verbesserung des ÖPNV kann die Stadt an den VRS weitergeben, mit der Bitte, diese bei weiteren Planungen zu berücksichtigen. Manchmal kann die Stadt versuchen, die Hintergrundidee des Vorschlages über einen Umweg doch zu ermöglichen.
Die Möglichkeiten, Vorschläge abzugeben, die in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstadt Siegburg fallen, sind dennoch sehr vielfältig. Wenn Ihr nicht sicher seid, dann gebt Euren Vorschlag gerne trotzdem ab. Die Verwaltung wird dies prüfen.
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Der Vorschlag ist dem Gemeinwohl zuträglich.
Dies ist der Fall, wenn das Projekt
- jeder Einwohnerin und jedem Einwohner frei zugänglich ist.
- möglichst vielen Siegburgerinnen und Siegburgern zugute kommt.
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Der Vorschlag umfasst eine detaillierte Projektbeschreibung und eine schlüssige Kostenkalkulation.
In der Kostenkalkulation sind auch die Folgekosten für die nächsten drei Jahre zu berücksichtigen. Ist eine Kostenkalkulation nicht in ausreichendem Maße vorhanden, werden die Höhe der Gesamtkosten sowie die Förderhöhe durch die Verwaltung festgestellt.
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Der Vorschlag beinhaltet ein konkretes, in sich abgeschlossenes, realisierbares Projekt.
Der Vorschlag beabsichtigt die Schaffung eines einmaligen Produktes, einer Dienstleistung oder eines Ergebnisses in einem zeitlich und finanziell begrenzten Rahmen.
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Der Vorschlag überschreitet NICHT die Förderhöhe von 10.000€.
Zu jedem Investitionsvorschlag muss eine Kostenkalkulation eingereicht werden. Diese darf Gesamtkosten von 10.000€ nicht überschreiten.
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Der Vorschlag wurde nicht im Rahmen eines vergangenen Bürgerbudgets gefördert.
Der Vorschlag wurde nicht im Rahmen des Bürgerbudgets 2023 finanziell gefördert.
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Planungen zu dem Vorschlag sind noch NICHT im Haushalt der Stadt veranschlagt.
Zu dem Vorschlag gibt es weder einen Beschluss noch wurde irgendetwas hierzu beauftragt.
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Das vorgeschlagene Projekt wurde noch NICHT begonnen.
Der Vorschlag muss ein in sich geschlossenes Projekt umfassen, zu dem noch keine Arbeiten geleistet worden sind.
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Der Vorschlag verfolgt bzw. unterstützt KEINE der folgenden Ziele:
- sexistische, rassistische oder diskriminierende Ziele
- politische Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung
- unmittelbar kommerzielle Ziele
- Versammlungen im Sinne des §14 Versammlungsgesetz
- Ziele, die unmittelbar auf die in der Gemeindeordnung verfassten Rechte und Pflichten des Stadtrats bzw. des Bürgermeisters und der Verwaltung wirken