4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Kreisstadt Siegburg
Eure Ohren für unsere Lärmaktionsplanung
Lärm kann krank machen. Um hier Abhilfe zu schaffen, verlangt die EU eine Lärmaktionsplanung für Lärm aus dem Verkehrssektor. Die Lärmaktionsplanung stützt sich auf Berechnungen, die in den Lärmkarten sichtbar gemacht sind. Aber zeigt das auch Deine Betroffenheit? Findest Du es zu laut? Unterstütz uns!
Zeigt uns, wo Lärm zur Belästigung wird!
Macht Vorschläge, was ihr verbessern würdet!
Allgemeine Informationen zum Lärmaktionsplan
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Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsbahnstrecken, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
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Was ist ein Lärmaktionsplan?
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Siegburg findet Ihr unter Lärmaktionsplanung Siegburg.
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Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadt Siegburg bietet Euch hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung beteiligen.
Grundlage für die hier laufende erste Beteiligungsphase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Erfasst ist die Stadt Siegburg von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und für den Flughafen Köln/Bonn. Zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung hat die Kreisstadt Siegburg bereits einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird.
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Wie sind die Karteneinzeichnungen zu verstehen?
Die unterschiedlichen Farben der Lärmkartierung zeigen die Stärke der Lärmbelästigung bzw. die Höhe des Geräuschpegel in der Maßeinheit db(a) an. Zur besseren Einordnung der Geräuschpegel findet Ihr nachstehend einig alltagstaugliche Beispiele.
Hörschwelle Normales Gespräch in 1m Abstand Staubsauger in 1m Entferung Vehrkehrsstraße in 5m Entfernung 0 db(a) 55 - 60 db(a) 60 - 70 db(a) 70 - 80 db(a) -
Wo findet Ihr weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung findet Ihr im Umgebungslärmportal des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes-Nordrhein-Westfalen. Dort findet Ihr zudem alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.
Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPportal EBA.
Lärmaktionsplan (Stufe 3) der Stadt Siegburg
Wie und wann kann ich mich beteiligen?
Der Lärmaktionsplan der Stadt Siegburg durchläuft mit dem Online-Verfahren insgesamt drei Phasen:
- die dunkelblauen Phasen sind Beteiligungsphasen
- bei den hellblauen Phasen wird die Stadtverwaltung tätig
Projektphasen
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1. Vorschlagsphase
15. September 2023 - 06. November 2023
Teilt uns Eure Hinweise und Vorschläge mit, wo es in Siegburg besonders laut ist und welche Ideen Ihr zur Lärmreduzierung habt!
In dieser Phase könnt Ihr Eure Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem melden sowie konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelästigung einbringen. Nehmt hierbei gerne Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans.
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2. Prüfung durch die Verwaltung
07. November 2023 bis voraussichtlich Februar 2024
Jetzt ist die Stadtverwaltung am Zug:
Die Verwaltung prüft Eure Vorschläge und überarbeitet hiermit und mit den Ergebnissen der neuen Lärmkarten den bestehenden Lärmaktionsplan. Hierbei werden Vorschläge erarbeitet, wie die Belastung durch Lärm reduziert werden kann.
Den Status Eures Hinweises und/oder Vorschlages könnt Ihr jederzeit unter https://Mitmachen.Siegburg.de einsehen. -
3. Beteiligungsphase
Geplant für Februar und März 2024
Jetzt seid ihr wieder dran:
Der neue Lärmaktionsplan mit den möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung durch Lärm wird vorgestellt. Auch hierbei werdet Ihr wieder um Eure Meinung und zur Mitwirkung aufgerufen.
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4. Prüfung durch die Verwaltung
Geplant für März 2024 bis April 2024
Jetzt ist wieder die Stadtverwaltung und auch die Politik am Zug:
Die Ergebnisse der Phase 2 werden eingearbeitet und daraus ein Beschlussvorschlag für den neuen Lärmaktionsplan für die zuständigen Ausschüsse der Stadt erstellt.
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5. Öffentliche Bekanntmachung
bis 18. Juli 2024
Der Beschlussvorschlag wurde in den zuständigen Ausschüssen der Stadt beraten, ggf. überarbeitet und im Rat der Stadt Siegburg beschlossen. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt bis zum 18.07.2024. Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung durch Lärm werden, wo es möglich ist, umgesetzt.