Ab sofort können Förderungen für die Jahre 2023 und 2024 beantragt werden.
Das Vereinsleben verbindet. Menschen unterschiedlicher Herkunft treffen auf Menschen mit gleichen Interessen. Das funktioniert innerhalb Siegburgs genauso wie über Staatsgrenzen hinweg. Und das Schöne: Die Stadtverwaltung unterstützt dabei!
Egal, ob der Fußballverein zum Trainingslager in die Türkei reisen möchte oder Fünftklässler Freunde in Frankreich suchen - sowohl bei realen wie virtuellen Treffen werden bis zu 75 Prozent der entstehenden Kosten übernommen. Wichtig ist, dass bei den Aktivitäten dem Partner- und Patenschaftsgedanken Rechnung getragen wird. Heißt: Die Begegnung soll Siegburger mit Menschen der Siegburger Partner- und Patenstädte zueinander bringen.
Unsere Partner- und Patenstädte sind das polnische Bolesławiec (Bunzlau), das portugiesische Guarda, das französische Nogent-sur-Marne, das griechische Orestiada, das türkische Selçuk sowie Werder an der Havel. Weitere Informationen zu diesen findet Ihr hier.
Allgemeine Informationen zur Förderung
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Wer ist zuschussberechtigt?
Zuschussberechtigt sind Vereine, Schulen, Jugendgruppen und andere Organisationen mit Sitz in der Stadt Siegburg.
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Welche Formate können gefördert werden?
Förderungsfähig sind:
- Begegnungen und andere Aktivitäten, die dem Partner- und Patenschaftsgedanken und der internationalen Verständigung Rechnung tragen
- Schüler-, Jugend- und Bürgerbegegnungen (sowohl analoge als auch digitale Austauschformate)
- Formate der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, wie z. B. Praktika und Ausbildungsformate
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Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil an den Kosten muss mindestens 25% betragen.
Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Partner- und Patenschaften.
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Welche Fristen muss ich einhalten?
Anträge auf Bezuschussung gemäß der Zuschussrichtlinie sind schriftlich und spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadtverwaltung zu stellen.
Bis 4 Wochen nach Ende der Maßnahme sind eine Teilnehmerliste sowie eine Kostenaufstellung einzureichen. Sollten die Eigenanteile geringer als 25% der Gesamtkosten sein, können Zuschüsse zurückgefordert werden.
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Welche Unterlagen müssen dem Förderantrag beiliegen?
Anträge sind mit Ablaufprogramm und Finanzierungsplan einzureichen. Diese Unterlagen können dem Antrag als PDF beigefügt werden und müssen uns zur Bewertung des Antrags vorliegen.
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Wer entscheidet über die Zuschusserteilung?
Die Verwaltung bereitet die Anträge zur Sitzung des Ausschusses für Partner- und Patenschaften vor.
Über die Zuschusserteilung nach diesen Richtlinien entscheidet der Ausschuss für Partner- und Patenschaften.
Die satzungsgemäße Förderung von Begegnungen und anderen Aktivitäten durch den Partnerschaftsverein Siegburg e.V. bleibt hiervon unberührt.
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Wer kann mich beraten?
Wenn Ihr weiterführende Informationen oder Beratung bei der Antragstellung benötigt, wendet Euch entweder per Mail an Partnerschaft@Siegburg.de oder per Telefon an 02241/1021301.