An der Einmündung des Verbindungswegs in die Kaiserstraße hat ein Café anscheinend ein Sondernutzungrecht des Gehwegs für Außengastronomie.
Jedoch werden auch Kübelpflanzen direkt an die Bordsteinkante der Kaiserstraße gestellt, sodass man an der Einmündung keine freie Sicht nach rechts auf den Verkehr der Kaiserstraße hat. Ebenso weichen Busse etwas zur Fahrbahnmitte aus.
Für Verkehrszeichen gilt, dass sie mindestens 50 cm Abstand von der Fahrbahnkante haben müssen, da scheint es nicht rechtens zu sein, wenn Kübelpflanzen dichter am Fahrbahnrand stehen und eine Sichtbeziehung verstellen. Die kübelpflanzen sind vorzugsweise zu entfernen, aber wenigstens deutlich vom Fahrbahnrand entfernt aufzustellen.
Jedoch werden auch Kübelpflanzen direkt an die Bordsteinkante der Kaiserstraße gestellt, sodass man an der Einmündung keine freie Sicht nach rechts auf den Verkehr der Kaiserstraße hat. Ebenso weichen Busse etwas zur Fahrbahnmitte aus.
Für Verkehrszeichen gilt, dass sie mindestens 50 cm Abstand von der Fahrbahnkante haben müssen, da scheint es nicht rechtens zu sein, wenn Kübelpflanzen dichter am Fahrbahnrand stehen und eine Sichtbeziehung verstellen. Die kübelpflanzen sind vorzugsweise zu entfernen, aber wenigstens deutlich vom Fahrbahnrand entfernt aufzustellen.
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