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Sehr geehrte Damen und Herrn, im Siegburg Aktuell wurde am 14.03.2024 über eine Gebürenerhöhung für die Straßenreinigung berichtet. Anliegerstraßen, Fußgängerstraßen , Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen werden unterschiedlich mit Gebühren belegt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Nutzung der Staße und der Häufigkeit der Straßenreinigung. Ich habe ein Grundstück in der Wilhelmstraße 173. Die Straße wird in diesem Bereich in Ihrer Satzung als "Anliegerstraße" geführt. Es handelt sich um hier um ein Teilstück der EL332a eine Entlastungs - Landstraße und mit Sicherheit um keine Anliegerstraße! Ich bitte um Aufklärung warum diese Hauptverkehrsstraße als Anliegerstraße bezeichnet und auch so berechnet wird. Mit freundlichen Grüßen

18. März 2024 - 20:45

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