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Beitrag von Ina

 
Im vorderen Teil der Aggerstraße (zwischen Luisenstraße und Augustastraße), die als "Spielstraße" ausgestaltet ist, dürfen die dort vorhandenen 10 Parkplätze von jedermann zeitlich unbegrenzt genutzt werden. In allen Wohnstraßen der näheren Umgebung (Gartenstraße, Fortsetzung der Aggerstraße, Breite Straße) hingegen gilt Anwohnerparken. Das führt dazu, dass die Parkplätze im vorderen Teil der Aggerstraße gern und lang genutzt werden, die dortigen Anwohner*innen aber kaum eine Chance auf einen Parkplatz haben, zumal sie die umliegenden Anwohnerparkplätze nicht zu nutzen berechtigt sind - sie sind ja dort nicht Anwohner*in. Vor allem aber führt dies zu einem hohen Parkplatzsuchverkehr ausgerechnet in einer Spielstraße.

Auf den Umstand, dass es sich um eine Spielstraße handelt, in der Schrittgeschwindigkeit gilt, muss deshalb zudem dringend durch augenfälligere Beschilderung stärker hingewiesen werden bzw. es müssen entsprechende Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Das Schild am Beginn der Straße ist winzig und häufig zur Seite gedreht. Die deutlich überhöhte Geschwindigkeit der Kfz führt in der baulich extra unübersichtlich gestalteten Spielstraße zu großen Gefahren für Kinder und andere Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen, die die Straße in großer Zahl auf dem Weg vom Brückberg ins Stadzentrum (und zurück) nutzen.

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