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Beitrag von Tiim Unverpackt

 

Die Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuggröße, Leistung und Antriebsart trägt zur gerechteren Verteilung der Parkmöglichkeiten und Gebühren bei, da größere und leistungsstärkere Fahrzeuge tendenziell mehr Platz beanspruchen und damit auch eine größere Auswirkung auf das Parkraumangebot haben. Durch höhere Gebühren für diese Fahrzeuge wird ein Anreiz geschaffen, auf kleinere oder umweltfreundlichere Alternativen wie Rad, ÖPNV oder Elektro-Kleinwagen umzusteigen.

Die Staffelung nach Motorleistung verfolgt auch einen sozialen Aspekt: Höhere Gebühren für Fahrzeuge mit größerer Motorleistung schaffen einen Ausgleich für höhere externe Kosten und Umweltauswirkungen, die mit leistungsstarken Fahrzeugen einhergehen. Fahrzeughalter mit geringerem Einkommen, die kleinere und/oder weniger leistungsstarke Fahrzeuge besitzen (Beispiel: Senioren-Kleinwagen, Familien-Kombi), zahlen weniger. Dadurch kann eine gewisse soziale Gerechtigkeit sichergestellt werden, die Parkkosten für alle FahrzeugbesitzerInnen werden fair und verhältnismäßig gestaltet.

Da die Kategorie „Leistung“ den Fahrzeugen nicht von außen anzusehen ist, wird dies vmtl. In erster Linie für AnwohnerInnenparkplätze interessant sein.

Die Gebühren könnten zudem zwischen Innenstadt-Parkplätzen und P&R-Angeboten an der Peripherie unterscheiden, so dass umweltfreundlichere und für andere Verkehrsteilnehmer weniger aufprallgefährliche Kleinwagen auf Innenstadt-Parkplätzen bevorzugt werden. Durch die Lenkung größerer Fahrzeuge auf Parkplätze an der Peripherie kann auch die Effizienz der innerstädtischen Parkraumnutzung verbessert werden.

Bei der Gestaltung ist die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen (Beispiel Freiburg, Juni 2023).

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