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Beitrag von Heuss

 
Die Landesregierung NRW wird im Herbst eine sog. Sozialticket-Variante des 49€-Tickets für Menschen einführen, die "nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen" (Zitat vom Verkehrsminister Krischer). Gemeint sind Bezieher:innen von Sozialleistungen. Dieses angebliche "Sozialticket" soll dann 39€ pro Monat kosten. 
In der Regelleistung der Grundsicherung sind 9% der Summe für Mobilität vorgesehen. Wäre der ÖPNV das einzige Verkehrsmittel für arme Menschen, dann kommen die 39€ für das angebliche Sozialticket schon in den Bereich dessen, was die Bundesregierung armen Menschen an Ausgaben pro Monat zugesteht. Die Regelleistung im Bürger:innengeld beträgt für Alleinstehende aktuell 502€; 9% davon für Mobilität sind 45,18€. Das bedeutet, dass Alleinstehnende Leistungsbezieher:innen kaum noch weiteren Spielraum für Ausgaben im Bereich Mobilität haben - ein platter Fahrradreifen kann dann schon ein Problem werden, weil die knappen Mittel dann z.B. für einen Schlauch schon aufgebraucht wären. 
Bei einer Partner-BG (z.B. Paar, Familie mit zwei Eltern) beträgt die Regelleistung pro Kopf 451€; bei einem Anteil von 9% der Regelleistung für Mobilität stehen dann 40,59€/Partner für Mobilität im Monat zur Verfügung. 
Bei Nutzung des "Sozialtickets" für 39€ verbleiben dann pro Kopf noch 1,59€ pro Monat für sämtliche Mobilitätsausgaben. Für einen Fahrradschaltzug muss ein:e Bürgergeld-Leistungsempfänger:in dann zwei bis drei Monate sparen. 
Die Stadt Siegburg soll Sozialticket-Inhaber:innen daher eine Rückerstattung eines ordentlichen Anteils 15€/Monat gewähren. Das könnte in den Verwaltungsstellen der Stadt während der Öffnungszeiten - gegen Vorlage des Tickets - passieren. 

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