Entlang der Wolsdorfer Straße soll auf Beschluss der Stadt der ampelgesicherte Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung der Papagei ersatzlos entfallen und der ampelgesicherte Überweg in Höhe der Einmündung der Marienhofstraße in einen Zebrastreifen umgewandelt werden.
Durch diese Maßnahmen wird Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, die Querung der Straße erschwert bzw. sie wird gefährlicher.
Hinzu kommt, dass die Wolsdorfer Straße in Höhe der Hausnummer 62 eine Kurve vollzieht und genau in der Kurve ein – auf der Karte leider nicht eingezeichneter – Weg auf die Straße mündet, der den Pilgrimsweg mit dem Fuß- und Radweg "Im Mittelfeld" auf der anderen Seite der Wolsdorfer Straße verbindet. Aufgrund der Kurve ist die Wolsdorfer Straße nach links kaum einsehbar, ihre Überquerung entsprechend gefährlich. Bislang weist lediglich ein wenige Meter vor besagter Einmündung montiertes Verkehrszeichen 136 („Kinder“) auf die Gefahrenstelle hin. In der Praxis kann ich allerdings nicht beobachten, dass dies zu einer verhalteneren Fahrweise an dieser Stelle führen würde.
Im Gegenteil erschreckt man sich selbst als Radfahrer, der 50 Meter weiter vom Pilgrimsweg aus kommend auf die Wolsdorfer Straße einbiegt, nicht selten über Autofahrer, die sich mit hoher Geschwindigkeit quasi aus dem Nichts von links nähern. In umgekehrter Fahrtrichtung von der Wolsdorfer Straße in den Pilgrimsweg einzubiegen ist auch unangenehm, weil man aufgrund des Gegenverkehrs häufig gezwungen ist, auf der Straße anzuhalten und dann teilweise abenteuerlich rechts überholt wird. Ebenso verhält es sich umgekehrt beim Einbiegen von der Wolsdorfer in die Marienhofstraße.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h würde den Stressfaktor und das Unsicherheitsgefühl beim Befahren dieser Strecke mit dem Fahrrad oder beim Queren der Wolsdorfer Straße zu Fuß erheblich reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen, ohne dass der Verkehrsfluss auf der Wolsdorfer Straße hierdurch maßgeblich beeinträchtigt werden würde.
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50 km/h - bergab nach Seligenthal auch für mich mit dem Rad machbar. Die Rennradler, die heute in zügige Tempo - natürlich ohne zu klingeln o.ä. an mir (ca 23 km/h vorbeizogen, wie schnell mögen sie gewesen sein. Kurzfristig schneller fahren bringt schob was - wenn man die nächste Ampel denn doch schafft, eine Engstelle passiert, bevor wieder Gegenverkehr kommt. Rasen - auf Langstrecke lohnt sich nur bedingt. Aber - vorausgesetzt der Jurist eines Artikels hat Recht - gibt es einen sehr guten Gru
Grund gegen Tempo 30: man soll mit erheblich höherer Geschwindigkeit überholen. Er kommt zu dem Schluss, dass damit in Tempo 30 Zonen Radler nicht mehr zu überholen seien ohne zu schnell zu sein. Also kriecht man dann hinter einem 15 km/h lahmen Pedelec hinterher, dass ich auf einem normalen Rad überholen? Ob die Ansichten des Juristen auch für Radler gelten? Muss mal den Aufsatz raussuchen.
Als Radler erschrecke ich mich nicht , ich warte an meiner Haus und Hofstrecke einfach ab. Als Fussgänger stehen mir zwei Ampeln zur Verfügung.
Da ich selbst gelegentlich den Bus nutze und weiß, wie oft der die 50 km/h nutzt um die Verspätung wieder einzufahren gebe ich mein klares Veto ab: Hauptverkehrsstrassen sind - insbesondere mit Blick auf den eh viel zu lahmen ÖPNV - bei 50 km/h zu belassen. Notfalls kann ein Blitzgerät für Disziplin sorgen.
Die Ampeln werden demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen, da sie aus Kostengründen auf Beschluss der Stadt abgebaut werden, so wie auch die Fußgängerampel vor der Grundschule in Wolsdorf. In der Wilhelm-Ostwald-Straße ist eine der ehemals zwei Fußgängerampeln bereits demontiert. Die Argumentation mit der angeblichen Verlangsamung des ÖPNV halte ich für vorgeschoben. Staubedingte Verzögerungen im Berufsverkehr kann der Bus nicht "einfahren", egal mit welcher Geschwindigkeit er unterwegs ist.
50 km/h sind eine Geschwindigkeit, bei der einem der Fahrtwind, wenn man keine Windschutzscheibe vor sich hat, Tränen in die Augen treibt und bei der die Kollision eines Kfz mit einem Menschen, der zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, für diesen tödlich endet. Man muss sich doch generell fragen, ob dies in dicht besiedelten Orten auf Straßen mit geringen Fahrbahnbreiten und Mischverkehr eine angemessene Geschwindigkeit ist.